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Krankmeldung, BefreiungIst ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Bitte nehmen Sie diese Mitteilung über das Elternportal vor. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. |
Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium |